ERWACHSENENBILDUNG - WEITERBILDUNG - FORTBILDUNG
ZUM POTPOURRI DER BEGRIFFE

Zusammenstellung durch D. Luke,  Arbeitsstelle "Erwachsenenbildung und Schulen für Erwachsene" am Hessischen Landesinstitut für Pädagogik (HeLP),  April 2000

 

ÜBERSICHT:

1. Einleitung
2. Bücher
3. Periodika
4. Lexika
5. Gesetze
 

1. EINLEITUNG

Ist Lernen im Beruf als dritte Phase von Lehrer/innenbildung öffentlich verantwortete Weiterbildung? Gehört der Zweite Bildungsweg zur Weiterbildung?
Fragen dieser Art haben zu tun mit Konjunkturen der Bildungspolitik und Finanzierung öffentlicher Haushalte und führen zu heftigen Diskussionen. Namen stehen oft für Trends, Begriffe sind mehrdeutig.

In der Öffentlichkeit werden "Weiterbildung" und "Fortbildung" zunehmend synonym verwendet, und "Erwachsenenbildung" wird oft mit Volkshochschule verknüpft.
Was Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft zu zu den Namen Weiterbildung - Erwachsenenbildung - Fortbildung schreiben, finden Sie in Auszügen weiter unten in einem Überblick, der auf einer Literaturrecherche im Deutschen Institut für Erwachsenenbildung beruht und Literatur nach 1984 berücksichtigt. Literatur vor 1984 finden Sie
hier.

2. BÜCHER

Quelle: Aebi, Doris: Weiterbildung zwischen Markt und Staat, Verlag Rüegger AG, Chur/Zürich 1995
Es folgen Auszüge:

[...]Dies soll dieser Forschung jenseits von politisch-ideologischen Erklärungen als Argumentationslinie genügen, um die Begriffswahl von Weiterbildung als ganzheitlicher Oberbegriff des quartären Bildungsbereichs zu rechtfertigen. Allerdings gelangt diese Forschung zum Schluss, die inhaltliche Definition breit zu halten und Weiterbildung in den Dienst der Auffrischung, Ergänzung, Erweiterung oder Umformung von Wissensinhalten, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu stellen. (S.6)

Der Begriff der Weiterbildung - Versuch einer Definition

[...]In den letzten Jahren wurden zahlreiche Versuche unternommen, diese Begriffsvielfalt zu strukturieren und die Termini definitorisch abzugrenzen - allerdings ohne durchdringende Wirkung. Nach wir vor erschweren nationale Eigenheiten, begriffshistorische und interessengeleitete Präferenzen einer bestimmten Terminologie die Festlegung einer allgemein verbindlichen Definition des Bereichs der Bildung nach der schulischen und berufliche Grundausbildung. Nichtsdestotrotz kristallisierte sich in den 70er Jahren im europäischen Raum eine Umschreibung der Bildung Erwachsener heraus, auf die seither besonders oft Bezug genommen wird und die den Begriff der Weiterbildung zementierte: Die Definition des Deutschen Bildungsrates von 1970.

"Es ist notwendig, die institutionalisierte Weiterbildung als einen ergänzenden nachschulischen, umfassenden Bildungsbereich einzurichten. Weiterbildung als Fortsetzung oder Wiederaufnahme früheren organisierten Lernens bildet mit vorschulischen und schulischen Lernprozessen ein zusammenhängendes Ganzes. Weiterbildung umfasst Fortbildung, Umschulung und Erwachsenenbildung."
(Deutscher Bildungsrat, Strukturplan für das Bildungswesen, Stuttgart 1970, S. 51)

[...]Erwachsenenlernen ist somit nicht nur die Übernahme von gesicherten, standardisiertem Wissen, Erwachsenenlernen dient der tertiären Sozialisation und ist deshalb eine lebensbegleitende Konstante.

[...Auf derselben Argumentationslinie wie Martin Schmiel bewegen sich auch die für die deutschsprachige Literatur wegweisenden Autoren Hans Tietgens und Horst Siebert, die im Gegensatz zum deutschen Bildungsrat den Begriff der Erwachsenenbildung als Oberbegriff favorisieren. Der Ausdruck der Erwachsenenbildung verbinde sich mit einer Ausrichtung auf eine umfassende Persönlichkeitsförderung und orientiere sich am Subjekt. Dagegen lege der Ausdruck der Weiterbildung das zweckgerichtete funktionalistische Lernen nahe und beziehe sich dementsprechend auf den gesellschaftlichen, insbesondere den beruflich-arbeitsmarktpolitischen Qualifikationsbedarf:

"Der traditionelle Begriff Erwachsenenbildung sperrt sich gegen umfassende Systemplanung, denn dieser Begriff orientiert sich an den wechselnden, oft unkalkulierbaren subjektiven Bildungsbedürfnissen des einzelnen Erwachsenen. Der Weiterbildungsbegriff bezieht sich dagegen nicht mehr auf das lernende Subjekt, sondern auf den ‘objektiven’ gesellschaftlichen Qualifikationsbedarf. (...) Weiterbildung ist somit ein Begriff des Systems, ihm liegt ein politisches und ökonomisches Planungsinteresse zugrunde. Erwachsenenbildung ist ein eher anthropologischer, subjektorientierter Begriff, der die Eigenwilligkeit und Besonderheit des Individuums anerkennt."
(Siebert, Horst: Rückkehr zum Begriff ‘Erwachsenenbildung’? In: Bildung und Erziehung, 41, 1988, 1, S. 19ff)

Hans Tietgens bezeichnet die Begriffswahl des Bildungsrates gar als ‘Etikettenschwindel’: "Er bedeutet die Beschlagnahme der Persönlichkeitsentwicklung, und es wird suggeriert, als ob alles, was einmal mit Bildung gedacht war, im Beruflichen aufgeht." (Tietgens, Hans). Horst Siebert befürchtet zudem, dass diese ‘terminologische Missetat’, Weiterbildung als ganzheitlichen Oberbegriff der Bildung Erwachsener zu wählen, einen Zerfall der Einheit des vierten Bildungsbereichs provoziere und so dem angestrebten Ziel genau entgegenwirke. [...]

Intendiertes bzw. organisiertes Lernen bedeutet eine Einschränkung auf institutionell angebotenes, ausgearbeitetes und geleitetes Lernangebot. Dementsprechend fallen alle individuellen, singulären Weiterbildungsmassnahmen auf informeller Ebene - beispielsweise Zeitungslektüre, Fernsehen, Radio, Kino, Konzerte, Theater - heraus. Dies bedeutet keineswegs eine Schmälerung des Wertes dieses Wissenserwerbs.

3. PERIODIKA

Erste Quelle: Amberg, Hans-Ulrich: Bedeutung des Wortes Erwachsenenbildung. In: Education Permanente, 22, 1986, 4, S. 151-153
Es folgen Auszüge:

Die SVEB (gesamtschweizerische Dachorganisation der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung, D.L.)versteht unter "Erwachsenenbildung" jede Form von Weiterbildung in allen Lebensbereichen, die sich an eine Erstausbildung (grundlegende Ausbildung für einen im allgemeinen existenzsichernden Beruf) anschließt. Wir beschäftigen uns nicht mit jener beruflichen Weiterbildung, die rein arbeitsplatzbezogene Instruktionen vermittelt und daher nur am individuellen Arbeitsplatz stattfinden kann. Wir unterlassen eine Abgrenzung allgemeiner von beruflicher Weiterbildung und auch die Differenzierung zwischen Fortbildung (zur Erhaltung der beruflichen Tüchtigkeit am Arbeitsplatz in gleichbleibender Funktion) und Weiterbildung (in höheren Funktionen und Gehaltsklassen).

Da der Mensch überall lernen kann, gehören die spontanen, informellen Lern- und Bildungsprozesse zur Erwachsenenbildung im weiteren Sinne, von der wir aber die Erwachsenenbildung im engeren Sinne unterscheiden; damit ist kein Werturteil ausgesprochen, die Unterscheidung ist aber zweckmäßig im Hinblick auf die öffentliche Unterstützung.

Bei der Erwachsenenbildung im engeren Sinn handelt es sich um systematisch aufgebaute, formelle Bildungsgelegenheiten; ausgebildete Lehrpersonen arbeiten mit Einzelnen oder in Gruppen von Lernenden an vorbereiteten Programmen oder gemeinsam festgelegten Themen, regelmäßig während einiger Zeit. Dazu können auch Fernunterricht, Bildungsreisen und anderes mehr gezählt werden, wenn die erwähnten Kriterien zu beachten sind.

Was die Inhalte und Zielsetzungen betrifft, so liegen sie im ganzen Gebiet der menschlichen Erfahrung, in Freizeit und Beruf, auf allen Wissensgebieten und in allen Fertigkeiten. Erwachsenenbildung kann Selbstzweck oder Mittel für andere Zwecke sein. Sie umfasst den ganzen Menschen mit seinen kognitiven, affektiven, sozialen und psychomotorischen Bedürfnissen.

Zweite Quelle: Siebert, Horst: Rückkehr zum Begriff "Erwachsenenbildung"? In: Bildung und Erziehung, 41, 1988,S. 13-17
Es folgen Auszüge:

Die Redaktion hat mich gebeten, über die Frage nachzudenken, ob der Begriff Weiterbildung bildungspolitisch und international betrachtet eine terminologische "Missetat" war. Es geht bei dieser Frage keineswegs nur um eine esoterische Wortklauberei. Vielmehr sind die Bezeichnungen für einen Bildungsbereich Schlüsselbegriffe mit einem je eigenen Bedeutungshorizont, sie lösen je verschiedene Assoziationen aus und verweisen auf unterschiedliche Begründungen und Interessen. Bildungspolitische Begriffe werden affektiv und kognitiv "besetzt" , und die einzelnen Interessengruppen versuchen, mit Hilfe ihrer "Definitionsmacht" ihre Ziele und ihre Perspektive verbindlich zu machen. Insofern wird mit neuen Begriffen und Definitionen auch Politik gemacht.

Man kann eine Geschichte des vierten Bildungssektors auch als Geschichte ihrer Schlüsselbegriffe schreiben. Hier sei lediglich daran erinnert, daß sich nach 1945 der Begriff Erwachsenenbildung gegenüber dem sozialintegrativen und auch sozialromantischen Begriff Volksbildung sowie auch gegenüber dem klassenkämpferischen Begriff Arbeiterbildung durchsetzte. Der Begriff Weiterbildung wurde nahezu ausschließlich als berufliche Qualifizierung verstanden. Vor allem der Deutsche Bildungsrat nahm in seinem "Strukturplan für das Bildungswesen" 1970 eine folgenreiche Akzentverschiebung vor.
Weiterbildung wurde zum Oberbegriff des quartären Bildungsbereichs, dem Erwachsenenbildung als Teilgebiet neben der beruflichen Fortbildung und Umschulung untergeordnet wurde. (Deutscher Bildungsrat: Strukturplan für das Bildungswesen, Stuttgart 1970: "Weiterbildung umfaßt Fortbildung, Umschulung und Erwachsenenbildung. Weiterbildung wird hier als Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernen nach Abschluß einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase bestimmt.")
Während früher Erwachsenenbildung berufliches, kulturelles und politisches Lernen umfaßte, wird dieser Begriff jetzt de facto als Allgemeinbildung eingeengt, und der ehedem eingegrenzte Terminus Weiterbildung wird zum Oberbegriff aufgewertet. Zwar betonte der Bildungsrat die Gleichwertigkeit von Identitäts- und Qualifikationslernen, aber der Begriff Weiterbildung erinnerte doch mehr an eine instrumentelle, gesellschaftlich nützliche Qualifizierung, und die neue Begriffsregelung setzte sich nicht zufällig in der Politik und der Wirtschaft, weniger dagegen in der Pädagogik durch. [...]

Weiterbildung ist somit ein Begriff des Systems, ihm liegt ein politisches und ökonomisches Planungsinteresse zugrunde. Erwachsenenbildung ist ein eher anthropologischer, subjektorientierter Begriff, der die Eigenwilligkeit und Besonderheit des Individuums anerkennt. Formal lassen sich beide Begriffe durchaus miteinander verknüpfen: Es gibt Weiterbildungsangebote nicht nur für Erwachsene, sonder auch für Jugendliche; z.B. kann sich ein Schüler in einem Chemiekurs der Volkshochschule "weiterbilden". Und es gibt Ausbildungsangebote für Erwachsene; z.B. wenn ein 50-jähriger erstmals einen EDV-Kurs besucht oder als Anfänger eine Fremdsprache erlernt. [...]

In der "Weiterbildungsentwicklungsplanung" der 70er Jahre spielten zwei Begriffe keine Rolle mehr: "Bildung" wurde de facto ersetzt durch eher technologische, operationalisierbare Termini wie Lernen, Qualifizierung oder auch Training. Und der "Erwachsene" war lediglich Adressat der Lernangebote, nicht aber das potentiell mündige, selbstverantwortliche, eigensinnige Subjekt. Und ein anderer Punkt scheint mir wichtig: "Weiterbildung" war und ist als systemtheoretischer Begriff an institutionalisierte Angebote gekoppelt. Erwachsenenbildung dagegen ereignet sich nicht nur in den traditionellen Institutionen, sondern auch in informellen "Szenen", in Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen, Dritte-Welt-Gruppen, also im "informellen Sektor".[...]

Auch J.H. Knoll plädiert dafür, an dem Begriff Erwachsenenbildung als ganzheitlichem Oberbegriff festzuhalten und den Begriff Weiterbildung (continuing education) für die formalisierten Lernangebote zu verwenden. Er will damit den "zentrifugalen" Tendenzen in diesem Sektor gegensteuern.

In der Tat zeichnet sich in der Bundesrepublik z.Zt. ein Zerfall der Einheit des vierten Bildungsbereichs ab. Die Weiterbildung wird als arbeitsmarkt- und sozialpolitisches Instrument ausgebaut und verpflichtend gemacht. Begriffe wie Qualifizierungsoffensive, Managementschulung, Wissenschaftstransfer verweisen auf diese Instrumentalisierung, die - sofern sie verabsolutiert wird - aus pädagogischer Sicht tatsächlich als " Missetat" bezeichnet werden kann, da ein ganzheitlicher Bildungsbegriff dabei verloren geht. Von der Qualifizierungsoffensive abgekoppelt wird eine allgemeine Bildung, die auf eine kulturelle Freizeitpädagogik und sozialpädagogische Bildungsangebote eingeengt wird oder die im Sinne allgemeiner Schlüsselqualifikationen für die berufliche Leistungsfähigkeit funktionalisiert wird. (Diese Tendenz ist auch in dem Bericht der Kommission Weiterbildung der Landesregierung von Baden Württemberg: Weiterbildung - Herausforderung und Chance, Stuttgart 1984, erkennbar. Hier wird auf den Begriff Erwachsenenbildung völlig verzichtet, und es wird zwischen beruflicher und allgemeiner Weiterbildung unterschieden. Konsequenterweise wird von einer "Zukunftsaufgabe Qualifizierung" und nicht von einer "Zukunftsaufgabe Bildung" gesprochen.) Aufgabe einer erwachsenenpädagogischen Theorie ist es m.E. dagegen, sich um einen zeitgemäßen kritischen, ganzheitlichen Bildungsbegriff für das lebenslange Lernen Erwachsener zu bemühen. (Vgl. hierzu Siebert, H.: Zur pädagogischen Identität der Erwachsenenbildung. In: Erwachsenenbildung 2/1987, S. 78 ff.)

Dritte Quelle: Dohmen, Günther : Antworten zum Fragenkatalog der Enquête - Kommission "Bildung 2000". In:VHS Informationen, Nr. 2, 24.2.1989, S. 23 - 27 (Kommissions – Drucksache Nr. 11/10)
Es folgen Auszüge:

1. Weiterbildungsbegriff

1.1. Weiterbildung ist "Bildung", d. h. ihr primäres Ziel ist die Entwicklung persönlicher Anlagen, Fähigkeiten, Kompetenzen der Menschen.

1.2. Weiterbildung ist Weiterentwicklung vorangegangener (organisierter und lebensimmanenter) Bildungsprozesse. Sie knüpft an individuelle Bildungsbiographien an und führt sie – auch frühere Bildungsbenachteiligungen ausgleichend – weiter.

1.3. Bildung und Weiterbildung beruhen vor allem auf der lebenslangen Verarbeitung von Informationen/Erfahrungen, d. h. auf lebenslangem Lernen.

1.4. Organisierte Weiterbildung unterstützt und fördert das lebenslange Weiterlernen der Menschen und hilft ihnen dadurch auch, ihre Aufgaben in Beruf, Gesellschaft und "Freizeit" besser zu erfüllen.

1.5. Zunehmende Spezialisierungen, Isolierungen und Unübersichtlichkeiten machen Orientierung und Integrationshilfen in der Weiterbildung immer wichtiger. Dazu sind die Erweiterung einer eng fach- und arbeitsplatzbezogenen Weiterbildung und die Integration beruflicher, politischer und allgemeiner Weiterbildungsansätze notwendig.

1.6. Je umfassender das Angebot einer Weiterbildungseinrichtung und je offener der Zugang für alle Gruppen der Bevölkerung ist, desto besser sind die Voraussetzungen für eine inhaltlich und sozial integrative Weiterbildung.

1.7. Das Funktionieren eines demokratischen Gemeinwesens hängt auch wesentlich davon ab, dass alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eine faire Chance haben, die zum Verstehen ihrer Lebenswelt und zur Beurteilung politischer Entscheidungszusammenhänge notwendige Weiterbildungshilfe zu finden.Es ist eine öffentliche Aufgabe und Verantwortung, dies zu gewährleisten.

1.8. Diese öffentliche Verantwortung für die Weiterbildung sollte nach dem Selbstverwaltungsprinzip realisiert werden, d. h. es sollten so viele Aufgaben und Verantwortungen wie möglich vor Ort, auf der kommunalen und der Landesebene übernommen und so viele Koordinierungs- und Ausgleichsfunktionen wie zur Sicherung der Einheitlichkeit und Gemeinsamkeit der Lebens- und Weiterbildungsvoraussetzungen in der Bundesrepublik nötig, vom Bund wahrgenommen werden.

1.9. In einem zusammenwachsenden Europa sollten entsprechende Koordinierungs- und Ausgleichsfunktionen zum Teil auf eine europäische Weiterbildungsstelle übertragen werden.

2. Bildungsbeteiligung / Zugang zur Weiterbildung

2.1. Die Weiterbildungseinrichtung, die in der Bundesrepublik Deutschland den größten Zulauf aus breiten Schichten der Bevölkerung hat, ist das kommunale Weiterbildungszentrum Volkshochschule. Es ist daher für die Verbesserung der Weiterbildungsbeteiligung effizienter, diese bekannteste und populärste Weiterbildungseinrichtung auszubauen und verstärkt zu fördern, statt eine Privatisierung der Weiterbildung zu forcieren, die in der Regel nur wenigen – meist ohnehin schon privilegierten – Gruppen zugute kommt.

2.2. Eine höhere Beteiligung der bisher noch nicht erreichten Menschen an der Weiterbildung ist vor allem durch ein gezielteres Eingehen auf und Ausgehen von Erfahrungen und Problemen der Lebenswelt dieser Zielgruppen möglich. Dieser Ansatz ist kostenintensiv und bedarf einer besonderen öffentlichen Förderung.

3. Weiterbildung und Beschäftigung

3.1. Eine einseitig auf die berufliche Erwerbsarbeit bezogene Weiterbildung wird der wachsenden Zahl von Dauerarbeitslosen und von alten, nicht mehr berufstätigen Menschen in unserer Gesellschaft nicht gerecht. Eine moderne Weiterbildung sollte sich deshalb auf einen weiteren (nicht nur auf Berufsarbeit ausgerichteten)Begriff von Arbeit und sinnvoller Beschäftigung beziehen.

3.2. Auch die berufliche Weiterbildung muß angesichts des Strukturwandels der Arbeitswelt breitere Möglichkeiten der Berufsfeldorientierung und Umorientierung bieten, die die Flexibilität, Transferfähigkeit und Entscheidungsfreiheit der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt vergrößern.

3.3. Die Weiterbildung "Arbeitsloser" ist eine genuine Bildungsaufgabe, die nicht nur unter dem Gesichtspunkt der effizienten Arbeitsplatzvermittlung gesehen und gefördert werden darf.

3.4. In wachsendem Maße nutzen heute Frauen während und nach der sogenannten Familienphase die breiteren Weiterbildungs- und Berufsorientierungshilfen der Volkshochschulen, um wieder in eine befriedigende außerfamiliäre Tätigkeit hineinzukommen. Der überraschende Andrang von z. Zt. rund 7 Mio. Frauen jährlich zu den Volkshochschulen sollte die Politiker- / innen aller Parteien und Verbände veranlassen, die Volkshochschulen in ihrer zentralen Frauenbildungsarbeit wirksamer zu unterstützen.

3.5.Der wachsende Bedarf an offenerer Bildung und Berufsfeldorientierung und die Notwendigkeit einer Einbeziehung von Elementen der politischen und allgemeinen Weiterbildung in die berufliche Weiterbildung sprechen dagegen, die berufliche Weiterbildung weitgehend den Betrieben zu übertragen bzw. zu überlassen. Sie machen den Ausbau der überbetrieblichen beruflichen Weiterbildung notwendig.

[...]

5.Organisation

5.1. Die günstigste Organisationsform zur Förderung eines einerseits offenen und andererseits integrativen lebenslangen Lernens ist der Aufbau und Ausbau teilnehmerfreundlicher, für alle Weiterbildungsinteressen und –interessenten offener Weiterbildungszentren in gesamtkommunaler Verantwortung.

5.2. Die undifferenzierte Übertragung des ökonomischen Modells des freien Markts auf die Weiterbildung führt dagegen erfahrungsgemäß zur Konzentration auf marktgängige und lukrative Angebote. Ein freier Weiterbildungsmarkt fördert auch die Auseinanderentwicklung verschiedener sozialer, beruflicher, ethnischer, weltanschaulicher "Klientel" – Gruppen und vernachlässigt die bildungsmäßig und sozial benachteiligten Menschen und Regionen.

6. Kosten und Finanzierung der Weiterbildung

6.. Die öffentliche Verantwortung für die Bereitstellung flächendeckender Weiterbildungsstützpunkte und –hilfen für alle Weiterbildungsbedürftigen und –interessierten könnte am transparentesten und effektivsten über ein besonderes einheitliches, aber unbürokratisch – offenes Weiterbildungsfinanzierungssystem realisiert werde. Die derzeitige zerstückelte Zuschußgewährung der öffentlichen Hand über die verschiedensten Ressorts (Kultus-, Wissenschafts-, Innen-, Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Sozial- und Gesundheitsministerien, Arbeitsämter, Wohlfahrtsverbände etc.) ist zu disparat, zu verwaltungsaufwendig und letztlich auch für den Steuerzahler zu teuer. Es wäre eine Aufgabe des Bundes, Rahmenrichtlinien für eine flexible, koordinierte öffentliche Weiterbildungsfinanzierung zu entwickeln.

6.2. Als günstigste Finanzierungsstruktur für eine Weiterbildungseinrichtung erscheint nach bisherigen Erfahrungen die sogenannte Mischfinanzierung, bei der die besondere Wahrnehmung öffentlicher gesellschaftlich – sozialer Interessen angemessen aus öffentlichen Mitteln finanziert / subventioniert wird, die Institution insgesamt aber auch auf marktgerechte Angebote zu angemessenen Eigenfinanzierungen aus Teilnehmergebühren angewiesen ist.

Vierte Quelle: Vulpius, Axel: "Weiterbildung" statt "Erwachsenenbildung" - terminologische "Missetat" oder bildungspolitische Notwendigkeit? In: Bildung und Erziehung, 41, 1988, 1, S. 7-12
Es folgen Auszüge:

Bisher war in der Diskussion meist vom "Begriff" Weiterbildung die Rede (Das gilt auch für meinen eigenen Beitrag, vgl. schon den Untertitel bei Vulpius, Axel: Weiterbildung statt Erwachsenenbildung, ein Beitrag zu den Gründen für die Begriffswahl, Hess. Blätter, 1979 H.1, S.63 ff), nur manchmal und meist willkürlich im Wechsel mit "Bezeichnung". Mir scheint diese Unterscheidung von Wichtigkeit zu sein. Geht man der Bedeutung von "Begriff" nach, so ergibt sich, daß damit regelmäßig Inhaltliches angesprochen werden soll. Es geht um die Umschreibung dessen, was ausgesagt werden soll (Begriff ist eine gedankliche, d.h. abstraktiv-geistige Darstellung einer ‘Washeit’; er erfaßt einen Gegenstand nach dem, ‘was’ er ist, ohne schon eine Aussage über ihn zu machen." (Brugger,Walter: Phil. Wörterbuch, 14. Aufl. 1978), es geht um eine "zusammenfassende Vorstellung" (Kluge,Friedrich: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, Stichwort "Begriff", 21. unveränderte Aufl., Berlin 1975, S. 60).
Was der "Begriff" im einzelnen aussagen, umfassen soll, ergibt sich aus seiner Definition, aus der Begriffsbestimmung.

Bezeichnung liegt um einen Bedeutungsgrad unter "Begriff"; sie gibt dem Begriff den Namen. Sicherlich kann man von der Bezeichnung, die ja treffend sein soll, Rückschlüsse auf Merkmale des Begriffs ziehen, durch Wechsel der Bezeichnung kann ein Begriff ein anderes Aussehen erhalten, doch inhaltlich ändern kann er sich nicht; hierfür müßte erst die Begriffsbestimmung geändert werden.
Am deutlichsten wird die Unterscheidung bei der wechselweisen Verwendung von Fremdworten und deutschen Worten. Der "quartäre Bildungsbereich" trägt oft auch die Bezeichnung "4. Bildungsbereich", ohne daß begrifflich etwas anderes darunter verstanden wird. Ein anderes Beispiel: 1961 wurde durch ein neues Gesetz die "öffentliche Fürsorge" in "Sozialhilfe" umgetauft, am Charakter dieser öffentlichen Aufgabe änderte sich nicht, es wurde lediglich eine weniger belastende Formulierung gewählt.
Zweifellos gibt es auch Tendenzbezeichnungen, die den Anschein erwecken sollen, als habe sich der Begriff geändert. In jedem Fall wird man bei Bezeichnungsänderungen zu prüfen haben, ob sich nur der Name oder aber auch der Inhalt geändert haben.
Auf unsere Frage angewandt, helfen diese Überlegungen deutlich zu machen, daß die Bildungskommission zwar den quartären Bildungsbereich als relativ neuen Begriff fest zu verankern gedachte, ihn mit einer - wie ich meine - überzeugenden Definition versah; im übrigen aber wählte sie als Bezeichnung das Wort "Weiterbildung", weil sie hierfür eine größere Akzeptanz erwartete, nicht aber weil sie den Begriff mit dieser Bezeichnung in irgendeiner Richtung akzentuieren wollte. Mir sind darüber hinaus auch keine späteren Versuche amtlicherseits bekanntgeworden, aus dieser Wortwahl einen Bedeutungswandel abzuleiten. Es gibt immer nur Vermutungen bzw. Ängste, dies könne so sein oder auch nur gewollt sein. [...]

Tietgens erwähnt dann unter Berufung auf Knoll Schwierigkeiten, die sich mit der Bezeichnung "Weiterbildung" auf internationaler Ebene ergäben. Dazu sein erneut bemerkt, daß sowohl die angelsächsichen Länder als auch Frankreich und die Benelux-Länder unter "Erwachsenenbildung" (adult education) nur den nichtberuflichen Teil verstehen; lediglich die internationalen Organisationen versuchen seit den 70er Jahren, "Erwachsenenbildung" als Gesamtbezeichnung einzuführen, das aber vor allem deshalb, weil sich im Englischen und Französischen keine andere Oberbezeichnung anbietet.

(Zum Autor: Dr. Axel Vulpius, geboren 1926, Studium der Rechtswissenschaft, Promotion 1956 mit einer Arbeit über "Die Allparteienregierung"; ab 1956 im Bundesministerium des Innern, seit 1969 im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft; von 1966 bis 1982 Referatsleiter für Weiterbildung, Bibliothekswesen, Bildungsfernsehen und Fernunterricht. D.L.)

Fünfte Quelle: Schmiel, Martin: "Erwachsenenbildung" oder "Weiterbildung". In: Weiterbildung in Wirtschaft und Technik, 1990, 2, S. 6-7
Es folgen Auszüge:

In jüngerer Zeit wird vor allem von maßgebenden Vertretern der Volkshochschulen (Tietgens, Hans: Die Erwachsenenbildung, München, Juventa, 1991; Siebert, Horst: Rückkehr zum Begriff "Erwachsenenbildung"? In: Bildung und Erziehung, H1, 1988, S. 13-17) der Vorschlag gemacht, den Begriff "Weiterbildung" durch den Begriff Erwachsenenbildung" zu ersetzen, weil sich - in zusammenfassender Begründung - mit dem Wort "Erwachsenenbildung" die Ausrichtung auf eine umfassende Persönlichkeitsförderung verbände, während der Ausdruck "Weiterbildung" sich auf den gesellschaftlichen, insbesondere den beruflich-arbeitsmarktpolitsichen Qualifikationsbedarf bezöge.[...]

Stimmt man diesen Überlegungen zu, dann bieten sich beide Bezeichnungen - "Weiterbildung" oder "Erwachsenenbildung" - als Oberbegriff für alle Bildungsangebote in diesem Bildungssektor an.
"Weiterbildung" ist dann - wie es auch der Deutsche Bildungsrat gemeint hat - nicht ein Ausdruck für bestimmte, z.B. berufsbezogene Bildungsmaßnahmen (wenngleich er sich hier besonders schnell einbürgerte und den der Fortbildung verdrängte), sondern gilt für alle Bildungsmaßnahmen, auch diejenigen nichtberuflicher Ausrichtung. Entsprechend wäre dann der Begriff "Erwachsenenbildung" nicht nur auf die zweckfreien oder sonstigen nichtberuflichen Bildungsangebote dieser Bildungsphase zu begrenzen, sondern hätte alle Bildungsangebote, auch diejenigen mehr beruflicher Ausrichtung, zu umfassen. Die Übernahme dieser Auffassung, im Gegensatz zur Untergliederung des Deutschen Bildungsrates, würde einen ersten Schritt zu größerer Klarheit bedeuten. Sieht man von der Grenzsituation ab, daß sich der Abschluß der ersten Bildungsphase als Folge der noch immer andauernden Verlängerung der Bildungswege und der Vorverlegung der Volljährigkeit zunehmend in das frühe Erwachsenenalter hinein verschiebt, kann man als erstes Ergebnis der Überlegungen sagen: Jede Weiterbildung ist Erwachsenenbildung, jede Erwachsenenbildung ist Weiterbildung. [...]

Damit kann als ein zweites Ergebnis festgehalten werden: die von den genannten Autoren den Begriffen "Weiterbildung" und "Erwachsenenbildung" beigelegten Bedeutungen entsprechen nicht dem Wortsinn, sondern wurden ihnen willkürlich zugeschrieben. Doch ganz gleich, welchen Ausdruck man bevorzugt, jede Bildungsmaßnahme - also unabhängig von ihrem Träger - verfehlt ihr Ziel, wenn sie sich nicht als eine Hilfe für den lernenden Erwachsenen, als ein im jeweiligen Rahmen möglicher Beitrag zu seiner weiteren Persönlichkeitsentwicklung erkennt, z.B. durch ein besseres Verstehen der Umwelterscheinungen, durch kulturelle Bereicherung oder durch Förderung der Fähigkeiten für ein besseres und sicheres Handeln - gestützt auf entsprechenden Einsichten - im Arbeitsleben, im sozialen Bereich oder im politischen Raum.

Sechste Quelle: Bank, Volker /Nenninger, Peter: Was ist Weiterbildung? In: Kölner Zeitschrift für "Wirtschaft und Pädagogik", 10.Jg. 1995, Heft 18, S. 81ff
Es folgen Auszüge:

1. Die Definitionsfrage in der Weiterbildungsdiskussion

Die meisten Verfasser von Arbeiten, die im Bereich der Weiterbildung entstanden sind, sehen sich immer wieder genötigt, definitorische Abgrenzungen von Weiterbildung, Erwachsenenbildung, Umschulung, Fortbildung und verwandten Begriffen vorzunehmen (vgl. z.B. Bund-Länder-Kommission, 1974; v. Bardeleben u.a., 1986; Kilius, 1992; vgl. darüber hinaus die Definitionen in Gesetzeswerken wie z.B. Berufsbildungsgesetz und Arbeitsförderungsgesetz). Dabei kommen sie teilweise zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen (vgl. Wittwer, 1982).Beispielsweise wird Weiterbildung von einigen Autoren gerade zur gegenteiligen Auffassung gelangen (nach KNOLL ist dies die bildungspolitisch orientierte Auffassung, ebenda; z.B. bei DÖRING, 1988; LIPSMEIER, 1990). Zuweilen wird der Begriff der Fortbildung demjenigen der Weiterbildung gleichgesetzt, während an anderen Stellen der Fortbildungsbegriff nur eine Untermenge des Weiterbildungsbegriffes ist (ähnlich: v. BARDELEBEN u.a., 1986, S. 33 f.). [...]

3.1.Abgrenzung zur Ausbildung

Wie aus dem Begriff "Weiterbildung" schon rein semantisch klar wird, handelt es sich um eine Bildungsform, die eine bereits zurückliegende Bildung voraussetzt. Es wird damit allerdings aus dem Begriff allein noch nicht deutlich, ob Weiterbildung auf etwas Vorhandenes aufbaut (man könnte hier von vertikaler Weiterbildung sprechen) oder ob etwas Vorhandenes durch etwas Andersartiges und Neues ergänzt wird (man könnte in diesem Zusammenhang von horizontaler Weiterbildung sprechen). [...]

Unumstritten sind zwei Merkmale des Weiterbildungsbegriffs: 1. Das Merkmal des Weiterlernens (vgl. WITTWER, 1982, S. 22) und 2. das Merkmal der Anknüpfung an bereits vorhandenes Wissen oder vorhandene Fertigkeiten (vgl. z.B. WITTWER, ebenda). In diesem Zusammenhang betont KILIUS (1992, S. 8) den besonderen Charakter der Weiterbildung im Hinblick auf Lebensalter und Reifegrad, auf bereits erfolgte Sozialisation und ein vorgeprägtes Verhaltens- und Lernrepertoire (ebenda, S. 6 f.). Insgesamt wird die Erstausbildung durch diese Merkmale aus dem Weiterbildungsbegriff ausgeschlossen.

Allerdings stellt sich die Frage, ob sich eine Abgrenzung durch Schul- und Lehrzeit oder Schul- und Studienzeit auch allgemeingültig bestimmen läßt. Bei genauerer Betrachtung stellt sich nämlich schnell heraus, daß sich ohne eine Beachtung des situativen Kontextes einer Bildungsmaßnahme nicht ohne weiteres eine Zuordnung vornehmen läßt: Es kommt vor, daß eine Maßnahme bei einem Lerner zur Erstausbildung, beim nächsten Lerner dagegen zur Weiterbildung gerechnet wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn das Abitur oder ein anderer allgemeinbildender Schulabschluß auf dem zweiten Bildungsweg nachgeholt wird. [...]

3.2.Abgrenzung zur Erwachsenenbildung

Der Überlegung, daß "Erwachsenenbildung" der übergeordnete Terminus sei, liegt die Annahme zugrunde, daß Weiterbildung, welcher Art auch immer, sich an Erwachsene wendet (z.B. bei GEISSLER/KADE 1982, s. 19). In dieser Weise läßt sich die Verwendung eines Begriffes der Erwachsenenbildung im weiteren Sinne begründen, der diesen Überlegungen zufolge Oberbegriff für jegliche Art der Bildung sein kann, insofern sie nur an erwachsene Lerner gerichtet ist. In der Konsequenz ist ein derart bestimmter Erwachsenenbildungsbegriff auch Oberbegriff für Weiterbildung. [...] Eine ähnliche Definition findet sich bei Siebert, der Erwachsenenbildung als "...Fortsetzung von Lernprozessen neben oder nach einer Berufstätigkeit" definiert (1972, S. 10) [...]

3.2.Abgrenzung zur Fortbildung

Neben dem Begriff der Weiterbildung und parallel dazu wird der Begriff der Fortbildung verwendet, wobei damit meist eine Teilmenge des Weiterbildungsbegriffes bezeichnet werden soll. Manche Autoren (z.B. v. BARDELEBEN u.a., 1986, S. 33.ff, NAGEL, 1992, S. 17) glauben wiederum auf eine Unterscheidung zwischen Weiterbildung, Fortbildung und auch Erwachsenenbildung ganz verzichten zu können, da sie die definitorischen Unterschiede im Rahmen der jeweiligen Argumentation für wenig ergiebig halten.

Andere Autoren wieder versuchen, den Fortbildungsbegriff innerhalb einer Begriffshierarchie darzustellen. Hauptsächlich sind zwei Grunddefinitionen von "Fortbildung" zu unterscheiden: Zum ersten läßt "Fortbildung" sich als Unterbegriff zur Erwachsenenbildung auffassen, zum zweiten aber auch als Unterbegriff zur Weiterbildung, wobei denn "Umschulung" als weiterer Begriff beigeordnet wird. [...]

Bei einer Bedeutungsanalyse ist jedoch fraglich, ob eine derartige Unterscheidung zwischen Weiter- und Fortbildung überhaupt nützlich ist, oder ob sie nicht geradezu kontraproduktiv wirkt, denn linguistisch betrachtet sind hier "weiter-" und "fort-" synonyme Affixe. Das heißt, daß der Rezipient weitestgehend gleiche Vorstellungen mit diesen Begriffen verbindet. Somit erscheint es angebrachter, im Sinne der Rezeptionsökonomie explizit von "allgemeiner Weiterbildung" und von "beruflicher Weiterbildung" zu sprechen. [...]

Darüber hinausgehend ist die berufliche Weiterbildung im engeren Sinne durch das Kriterium des Verbleibs im gegebenen Arbeits(teil-) markt abgegrenzt. Berufliche Weiterbildung (i.e.S.) entspricht somit dem am weitesten verbreiteten Verständnis des Begriffs der Fortbildung als Komplement des Begriffs der Umschulung. [...]

4.2.Zielgliederung

Zunächst kann Weiterbildung rein defensiven Charakter haben; die Weiterbildungsmaßnahme gilt der Verteidigung der Statusposition, deren Verlust durch Entwertung des eigenen Arbeitsvermögens durch technischen und gesellschaftlichen Fortschritt droht. Geht es um Wissenserneuerung (vertikaler Aspekt) oder Wissensergänzung (horizontaler Aspekt), so ist das Ziel die Erhaltung der beruflichen Kompetenz und das Oberziel die Erhaltung der gesellschaftlichen Position (ähnl. Schmiel/Sommer, 1985, S. 129). In diesem Falle wird üblicherweise von Anpassungsweiterbildung gesprochen. Darüber hinaus kann noch eine Unterscheidung nach arbeitsplatz- und berufsbezogener Anpassungsweiterbildung erfolgen (vgl. MÜNCH, 1982, S. 208; Rileit/Selka, 1991, S. 4). [...]

Die Betonung des aktiven oder offensiven Charakters ist deshalb eine bedeutsame definitorische Festlegung, weil auch reine Anpassungsweiterbildung ebenfalls zum Aufstieg eines Beschäftigten innerhalb eines Unternehmens führen kann, falls eine gleiche Anpassungsweiterbildung seitens der übrigen Beschäftigten unterbleibt. [...]

4.4.Weitere Gliederungskriterien

Betriebliche Weiterbildung ist demnach ein Teilbereich beruflicher Weiterbildung und gekennzeichnet durch

  1. Ökonomisches Interesse des Betriebes
  2. Initiative oder Entscheidung durch den Betrieb
  3. Finanzierung durch den Betrieb und
  4. Organisation durch den Betrieb (Betrieb als Weiterbildner). [...]

Ebenso führt ein Segmentationsversuch betrieblicher Weiterbildung hinsichtlich interner Weiterbildung (die innerhalb des Betriebes stattfindet) und externen Weiterbildung (die außerhalb des Betriebes stattfindet) nicht weiter. Dies wird schon daran deutlich, daß eine Weiterbildungsmaßnahme durch einen externen Dozenten in einem Unternehmen vor Ort erfolgen kann oder rechtlich selbständige Unternehmen in einem Interessenverband Weiterbildungsaktivitäten betreiben (wie z.B. Volksbanken und Sparkassen) und ihre "innerbetriebliche" Weiterbildung an einer gemeinsam unterhaltenden Lernstätte durchführen können. In diesem Zusammenhang zeigt sich auch, daß es wenig Sinn hat, betriebliche Weiterbildung Orten zuzuschreiben, die primär zu produktiven und nicht pädagogischen Zwecken eingerichtet sind (anders Wittwer, 1982, S. 24). Betriebliche Bildung ist somit nicht lernortgebunden, sondern sie kann grundsätzlich gleichermaßen im Betrieb, einer Schule oder auch in einer Schulungsstätte durchgeführt werden.

Literaturverweise Bank/Nenninger:

BARDELEBEN, R. v., BÖLL, G., KÜHN,H. (1986). Strukturen betrieblicher Weiterbildung. Ergebnisse einer empirischen Kostenuntersuchung, Reihe Berichte zur beruflichen Bildung; Heft 83, Berlin, Bonn: Bundesinstitut für Berufsbildung

BUND-LÄNDER-KOMMISSION FÜR BILDUNGSPLANUNG (1974). Bildungsgesamtplan, Band I, Stuttgart: Klett.

DÖRING, K.W. (1988). Weiterbildung im System. Zur Professionalisierung des quartären Bildungssektors, Weinheim: Deutscher Studien Verlag

GEISSLER, K.A., KADE, J. (1982). Die Bildung Erwachsener. Perspektiven einer subjektivitäts- und erfahrungsorientierten Erwachsenenbildung, München: Urban & Schwarzenberg

KILIUS, F. (1992). Funktion und System betrieblicher Weiterbildung - Betriebspädagogische Entscheidungen zur Curriculumsentwicklung in Industrieunternehmen. Heidelberg: Esprint

KNOLL, J.H. (1990). Erwachsenenbildung. In Wissenschaftliche Komission (Hg.): Vergleiche von Bildung und Erziehung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Deutschen Demokratischen Republik, Materialien zur Lage der Nation, S. 490-509, Köln: Wissenschaft & Politik

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MÜNCH, J. (1982). Das berufliche Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland, Reihe CEDEFOP Dokument, herausgegeben von CEDEFOP, Luxemburg: CEDEFOP Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft.

NAGEL, K. (1990). Weiterbildung als strategischer Erfolgsfaktor. Der Weg zum unternehmerisch denkenden Mitarbeiter, Landberg/Lech: Moderne Industrie.

RILEIT, B., SELKA, R. (1991) Betriebliche Weiterbildung und Entwicklung des Ausbilderberufes in der Bundesrepublik Deutschland, Reihe CEDEFOP Dokument, herausgegeben von CEDEFOP, Luxemburg: CEDEFOP Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft.

SCHMIEL, M. & SOMMER, K.H. (1985). Lehrbuch Berufs- und Wirtschaftspädagogik. München: Ehrenwirth

SIEBERT,H. (1972). Erwachsenenbildung. Aspekte einer Theorie. Düsseldorf: Bertelsmann Universität

Wittwer, W.. (1982). Weiterbildung im Betrieb. Darstellung und Analyse. München: Urban

Siebte Quelle: Nuissl, Ekkehard: Weiterbildung statt Erwachsenenbildung. In: Depesche, 1996, 3, Anlage 265 (Vortrag am 20.8.1996 bei der Sitzung der VHS-BezirksAG Münster)
Es folgen Auszüge:

[...]Die ganze Diskussion um das ‘richtige’ Wort ist daher eine Diskussion darum, welche Interpretation des Begriffs Weiterbildung oder Erwachsenenbildung vermittelt und gemeint ist. Bei dieser Frage gibt es allerdings auch historisch eine lange Tradition. Nicht unwesentlich mitgewirkt bei dieser Diskussion haben Axel Vulpius und Hans Tietgens, die in unterschiedlichen Funktionen insbesondere die öffentlich verantwortete Weiterbildung seit Ende der 60er Jahre mitgestaltet haben. Sie sind es auch, die aus unterschiedlichen Blickwinkeln das Lernen Erwachsener unterschiedlich bezeichnen: Vulpius als Weiterbildung, Tietgens als Erwachsenenbildung.[ ...]
Nimmt man den Begriff, den es für das Lernen Erwachsener (dies will ich einmal als neutrales Drittes verwenden) gibt, so kann man zunächst feststellen, daß die Bezeichnungen undifferenzierter sind als in anderen Bildungsbereichen. Genau genommen wird Erwachsenenbildung oder Weiterbildung für vier unterschiedliche Tatbestände verwendet: Mit diesen Worten kann man meinen

In anderen Bildungsbereichen gibt es differenziertere Bezeichnungen; dort sprechen wir etwa von studieren und Studium, von Hochschul- oder Universitätsbildung und vom Hochschulbereich oder vom wissenschaftlichen Lernen und Arbeiten.

Diese Undifferenziertheit des Begriffs liegt hauptsächlich daran, daß Erwachsenenbildung und Weiterbildung - verglichen mit anderen Bildungsbereichen - immer noch relativ klein, überschaubar und eben entsprechend undifferenziert sind. Man kann immer noch ohne Not mit diesem einen Wort alle unterschiedlichen Facetten des Bereichs benennen, ohne unverständlich zu werden im Gespräch. Natürlich macht aber diese geringere Präzision der Bezeichnung diese auch anfälliger für Interpretationen und Bedeutungsschwankungen. [...]

Wegen dieser ‘belastenden’ Konnotation des Begriffs Erwachsenenbildung suchte der Deutsche Bildungsrat eine Bezeichnung, die den neuen Begriff des vierten Bildungsbereichs angemessen benennen könnte. Axel Vulpius schreibt dazu: "Angesichts der unklaren begrifflichen Situation stand der Bildungsrat bei der Abfassung des Strukturplans vor der Frage, ob er für die Bezeichnung des vierten Bildungsbereichs auf einen der bisher oft nur für Teilbereiche verwendeten Begriffe zurückgreifen oder einen relativ neuen Oberbegriff auswählen sollte. Dabei spielte auch eine Rolle, daß der Bildungsrat der neuen funktionalen Begriffsbestimmung entsprechend dem vierten Bildungsbereich auch den zweiten Bildungsweg zugerechnet wissen wollte. Es war klar, daß sich die Einrichtungen des zweiten Bildungsweges weder unter der Bezeichnung Erwachsenenbildung noch unter der Bezeichnung Fortbildung angesprochen fühlen würden. Da zudem befürchtet wurde, daß die Einrichtungen der traditionellen Erwachsenenbildung den Begriff Fortbildung und die Einrichtungen der Wirtschaft den Begriff Erwachsenenbildung nicht übernehmen würden, wurde nach einem neuen Begriff Ausschau gehalten, der nicht zu stark Retortencharakter besaß und der zur neuen Begriffsumschreibung paßte. Mit diesem Vorverständnis wurde der Begriff ‘Weiterbildung’ als die relativ geeignetste Bezeichnung gewählt." (Vulpius 1978, Seite 67, keine Quellenangabe)

Nun hat sich mit der Bezeichnung ‘Weiterbildung’ nicht der Begriff dessen verändert, was bezeichnet werden soll: Berufliche Bildung und Erwachsenenbildung standen nach wie vor eher nebeneinander, ihre Integration in einem vierten Bildungsbereich war auch in den 70er Jahren eher politisches Programm als Realität. Insbesondere auch die Institutionen und Vertreter der Erwachsenenbildung wehrten sich gegen eine Übernahme des Begriffs Weiterbildung für das, was sie taten. So sah Tietgens mit der Bezeichnung Weiterbildung eine ‘Tendenz zu einer Verengung der Diskussion auf das Funktionsnotwendige und Zweckdienliche, auf das Planbare und Berechenbare" (Tietgens, Hans: Die Erwachsenenbildung, Juventa 1981, Seite 20) Quelle noch suchen Mit anderen Worten: die festen Institutionen der allgemeinen Erwachsenenbildung blieben bei ihrem alten Begriff. Die politische Konzeption des quartären Bildungsbereichs setzte sich nicht wirklich in einen auch materiell erkennbaren Ausbau der Weiterbildung um. Die Bezeichnung ‘Weiterbildung’ hatte die Perspektive, als politisch-ideologischer Begriff der Bildungsreform irgendwann wieder ad acta gelegt zu werden, ohne je einen entsprechenden Begriff genannt zu haben.

Dies änderte sich seit Anfang der 80er Jahre. Mit dem Anwachsen beruflicher Bildung, der Verlagerung von vielfältigen Qualifizierungsansprüchen weg aus den erstausbildenden Systemen hin in die Zeit des Erwachsenseins gewann der Begriff ‘Weiterbildung’ eine neue Qualität: er wurde gewissermaßen als herrenlose Bezeichnung für das verwendet, was sich materiell entwickelte. Gerade in Kreisen der Wirtschaft und der beruflichen Bildung verband sich dabei mit der Bezeichnung ‘Weiterbildung ein Vorteil:

Im Ergebnis bedeutete dies, daß im deutschen Sprachraum in den letzten fünfzehn Jahren die Bezeichnung ‘Weiterbildung’ einen immer größeren Bereich des Lernen Erwachsener beschreibt, [...].

4. LEXIKA

Erste Quelle
Gesellschaft Erwachsenenbildung und Behinderung e.V. Deutschland (Hg.): Lexikon - Wissenswertes zur Erwachsenenbildung; Luchterhand 1998
Es folgen Auszüge:

  • Andragoge: Erwachsenenbildner. In Deutschland ist die Bezeichnung "Andragoge" wenig gebräuchlich.
  • Andragogik: (etymologisch vom griechischen Wort Männerführung abgeleitet) ist ein Begriff, der in der Wissenschaft von der Erwachsenenbildung für deren Theorienbildung benutzt wird. Historisch taucht der Begriff erstmals 1833 auf; dabei wird mit diesem Begriff die Kindererziehung von der Erwachsenenbildung abgegrenzt. Diese Abgrenzung findet aber schon früh ihre Kritiker vor allem durch Schulpädagogen. Während der Weimarer Zeit wird der Begriff von der sog. "Neuen Richtung" ebenfalls als Abgrenzung gegenüber der Schulpädagogik oder als Versuch, Erwachsenenbildung umfassender zu konzipieren, benutzt.Nach dem 2. Weltkrieg erlebt der Begriff durch Pöggeler (1957) eine Renaissance. Pöggeler betont mit der Begriffswahl die Eigenständigkeit der Erwachsenenbildung. allerdings wird der Begriff ab den 70er Jahren aufgrund seiner historisch bedingten Ferne von den Erziehungswissenschaften in der deutschsprachigen Diskussion abgelehnt. In den Niederlanden hat sich ein Begriffsumfang von "Andragogik" etabliert, der Theorie sozialer Arbeit (mit Erwachsenen), Gemeinwesenarbeit und Erwachsenenbildung umfasst. Im ehemaligen Jugoslawien ist der Begriff ebenfalls gebräuchlich (Andragogija - jugoslawische Zeitschrift für Andragogik). Er scheint seit den 90er Jahren auch im britischen Sprachraum wieder vermehrt verwendet zu werden.Der Begriff ist aufgrund seines etymologischen Ursprungs und seiner bisherigen Begriffsverwendung eher problematisch und belastet.
  • Anpassungsqualifikation: bezeichnet das Gesamt der notwendigen beruflichen Eigenschaften (Kenntnisse, Fertigkeiten, Haltungen), die ein Arbeitnehmer braucht, um mit den laufenden Veränderungen im Betriebsalltag fertig zu werden.
  • Aufstiegsqualifikation: bedeutet den Erwerb entsprechender Fähigkeiten und Fertigkeiten über Fortbildungen, die ein Arbeitnehmer benötigt, um einen anspruchsvolleren Arbeitsplatz oder eine höhere betriebliche Position einzunehmen.
  • Fortbildung: alle Bildungsmaßnahmen, die auf einer beruflichen Ausbildung aufbauen.
  • Weiterbildung: Alle Bildungsmaßnahmen, die sich an die Schulbildung und die berufliche Erstausbildung anschließen. Eine genaue Abgrenzung zu den Begriffen Fortbildung und Erwachsenenbildung ist heute nicht mehr möglich. Der Begriff Weiterbildung wird oft für mehr zweckorientierte Bildungsmaßnahmen verwendet, etwa berufliche Weiterbildung.
  • Zweite Quelle:
    Bauer, Rudolph (Hg.): Lexikon des Sozial- und Gesundheitswesens, Oldenbourg Verlag 1992
    Es folgen Auszüge:

    Fort- und Weiterbildung im sozialen Berufsfeld

    Unter Fortbildung (F) und Weiterbildung (W) werden hier alle organisierten und selbstorganisierten Lernprozesse nach abgeschlossener Ausbildung bzw. berufsqualifizierendem Studium verstanden, die inhaltlich an diese Ausbildung anschließen und zeitlich nach dem Berufseintritt liegen. Ist die so definierte F und W auch berufsbezogen, so ist damit doch nicht die Unterteilung bzw. Trennung in allgemeinbildende, politische und berufliche F intendiert, da berufsbezogene F immer auch politische und allgemeinbildende Elemente beinhaltet bzw. beinhalten sollte.

    F und W hat eine Reihe analytisch differenzierbarer Ziele und Funktionen auf verschiedenen Ebenen bzw. Dimensionen (z. B. individuellen, kollektiven, berufspolitischen, arbeitsmarktpolitischen), nämlich die Erneuerung und Auffrischung des in der Ausbildung erworbenen beruflichen Wissens und Könnens und dessen Anpassung an fachliche und wissenschaftliche Weiterentwicklungen mit dem Ziel
    (a) einer qualifizierten Ausführung alltäglicher Berufsvollzüge;
    (b) einer Verbesserung der Arbeitsmarktchancen in Beschäftigung und beruflichem Aufstieg;
    (c) einer Qualifizierung der Praxis entsprechend der aktuellen Weiterentwicklung von Disziplin und Profession;
    (d) der Herstellung einer den neuen Berufsanforderungen adäquaten Arbeitskraft;
    (e) der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen und fachlichen Berufsgrundlagen (zusammen mit Wissenschaft und Ausbildung des Berufes).

    Wegen der Bedeutung und Komplexität von Aufgaben und Funktionen kann F nicht dem Belieben des einzelnen Arbeitnehmers oder Arbeitgebers überlassen werden, sondern ist in gemeinsamer Anstrengung zu fördern und zu aktivieren. Diese Verpflichtung zur F-beteiligung und F-förderung steht nicht im Widerspruch zu dem aller Erwachsenenbildung zugrundeliegenden Prinzip der Freiwilligkeit. Allerdings steht F und W im Spannungsfeld von Wissenschaft und Praxis, von sozialpolitischen Rahmenbedingungen und politischen Optionen, im Konflikt von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen, und dies führt zu divergierenden und konfligierenden Auffassungen und Positionen je nach Gesellschaftsbild und Interessenlage: F kann kritisch oder affirmativ, status-quo-stabilisierend oder praxis- und gesellschaftsverändernd intendiert sein und/oder wirken; sie kann bloße Anpassungs-F sein oder emanzipatorischen Interessen und Bedürfnissen von Klienten und Fachkräften verpflichtet usw.

    Unterschiedlich und variantenreich sind Institutionalisierungsgrad und Institutionalisierungsformen:
    1. F kann individuell oder in Kollegialgruppen selbstorganisiert sein und mittels Fachzeitschriften, Fachbüchern oder durch Lehrbriefe im Fernstudium betrieben werden. Selbstorganisiert und individuell ist auch die als F betriebene Teilnahme an Lehrveranstaltungen von Ausbildungsstätten als Gasthörer, die einzelne Ausbildungsinstitutionen anbieten.
    2. F wird behörden-, dienststellen- und institutionenintern im Berufsfeld und am Arbeitsplatz als Anleitung, Konsultation u. ä. oder in Lehrgängen, die verwaltungs- oder verbandsintern angeboten werden, betrieben.
    3. Ausbildungsinstitutionen, wie etwa Fachhochschulen, Gesamthochschulen und Universitäten, betreiben F in unterschiedlich organisierter und institutionalisierter Form, als punktuelle F-veranstaltung bis hin zu mehrjährigen berufsbegleitenden Studiengängen.
    4. Gewerkschaften und Berufsverbände bieten für ihre Mitglieder und teilweise auch andere Interessierte F-veranstaltungen verschiedenen Inhalts und verschiedener Dauer an.
    5. Schließlich gibt es eigene F-institutionen, wie F-werke und F-akademien, der Wohlfahrtsverbände, von Kommunen und Gemeindeverbänden, Bundesländern usw.
    6. Im allgemeinen Boom der "Qualifizierungsoffensive" und konzertierten Aktion, die u. a. auf bessere Passung von Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage gerichtet ist, wird F im sozialen Bereich auch von bestehenden oder neu entstandenen F-unternehmen kommerziell angeboten.

    Die verschiedenen Trägerschaften und Formen haben sicher auch unterschiedliche Vor- und Nachteile in bezug auf Niveau, Qualität, Zielsetzung und Ausrichtung, wobei die verstärkte Konkurrenz und Marktförmigkeit nicht nur Verbeserungspotentiale, sondern auch Gefahren und Nachteile mit sich bringen mag
    [...]

    Dritte Quelle:
    Wirth, Ingeborg (Hg.): Handwörterbuch der Erwachsenenbildung, Schöningh (Jahr noch suchen)
    Es folgen Auszüge:

    Erwachsenenbildung, Erwachsenenpädagogik

    1. Zum Begriff

    Unter EB sind organisierte Lernprozesse zu verstehen, durch die Erwachsenen Anleitung und Hilfe zur Bildung und Selbstbildung im engeren und weiteren Sinne und damit auch zur beruflichen Fortbildung und Umschulung gegeben werden.[...]

    Professionalisierung

    1. Begriff, Gegenstandsbereich, Forschungsansätze

    Der Begriff Professionalisierung beinhaltet die dynamische Dimension von Profession. Der Terminus Profession (lat. professio "das offiziell angegebene Gewerbe, öffentlichen Bekenntnis zu einem Fach, Beruf"; franz. profession) wurde im 16. Jahrhundert aus dem Französischen übernommen und trat neben den von Luther und Calvin jeweils mit einem bestimmten Ethos belasteten Begriff Beruf. [...]

    Bis ins 19. Jahrhundert wurde der Begriff Profession in Deutschland als Bezeichnung für jeden Beruf benutzt, "zu dem man sich öffentlich bekennt, vorzugsweise ein Gewerbe oder Handwerk" (J. und W. Grimm, 1889). In der deutschen Soziologie findet sich der Begriff Professionalisierung in den zwanziger Jahren bei Leopold von Wiese (1924) zur Bezeichnung eines mit Institutionalisierung in Zusammenhang stehenden Prozesses, der "Entstehung und Festigung von Berufen zum Zweck des Aufbaus eines solideren Gebildezusammenhangs" beinhaltet. Professionalisierung ist Stabilisierungsfaktor in den Vorstellungen sozialer Gebilde. Dabei wird unter Professionalisierung verstanden:

    1. "der Vorgang der Festigung von besonderen Arbeitsverrichtungen zu Berufen im Gebilde;
    2. Entwicklung einer Berufsgesinnung, die als solche geeignet ist, der zerstörenden Kommerzialisierung zu begegnen;
    3. Ein Überwiegen des Berufs über das allgemein Soziale und Menschliche".

    Seit Ende der fünfziger Jahre wird der Terminus Professionalisierung in der westdeutschen Soziologie in Orientierung am angelsächsischen Begriffsverständnis wieder aufgenommen (u. a. Abel, Dahrendorf, König, Schelsky, Scharmann, Scheuch), jedoch erst seit Ende der sechziger Jahre wird – insbesondere durch die Arbeiten von Daheim, Hartmann, Hesse und Kairat – eine konzeptionelle Klärung und theoretische Aufarbeitung der Professionalisierungsproblematik versucht. [...]

    Als hauptsächliche Charakteristika der professions werden in der angelsächsischen Fachliteratur angegeben (u. a. Carr-Saunders/Wilson, Barber, Goode, Hughes, Imse, Liebermann, Parsons):

    1. die Berufstätigkeit hat eine theoretisch fundierte Spezialausbildung zur Voraussetzung, die einen Expertenstatus verleiht;
    2. die Berufsangehörigen sind einem bestimmten Berufsethos verpflichtet;
    3. die Berufsangehörigen sind in einem Berufsverband organisiert, der – ausgestattet mit Selbstverwaltung und Disziplinargewalt – Prüfungen und Berufszugang weitgehend bestimmt und kontrolliert;
    4. die Berufstätigkeit geschieht im Dienste von Gemeinwohl und Öffentlichkeit;
    5. die Berufsangehörigen verfügen über eine gewisse Entscheidungskompetenz und genießen Prestige und Autorität;
    6. die Berufsangehörigen haben in der Regel ein überdurchschnittliches Einkommen

    In den bisherigen Forschungen gibt es – wie in der Frage der Kriterien – ebenso keinen Konsens über den Bedeutungsgehalt von professionalization, der, wie Hesse nachweist, "mindestens drei verschiedene Bedeutungen " aufweist:

    1. professionalization meint denjenigen Prozeß, durch den ein Beruf in eine Profession transformiert wird (u. a. Millerson);
    2. professionalization dient zur Deskription des Phänomens des zahlenmäßig schnelleren Anwachsens der professions und professionals im Vergleich mit der Gesamtzahl von Berufen und Berufstätigen (u. a. Ben-David, Goode);
    3. professionalization meint denjenigen Prozeß, durch den eine rein theoretische in eine angewandte Wissenschaft umgewandelt wird (u. a. Parsons). [...]

    5. GESETZE

    Vorbemerkung

    Uwe Wesel (Juristische Weltkunde, FFM 1984, S. 65 ff) meint:
    "Die Sprache des Rechts ist nicht nur für die Verständigung unter Juristen wichtig, sondern auch für die Information des Bürgers.
    In beiden Bereichen gibt es Schwierigkeiten. Drei Probleme sind es:
    1. Die Sprache des Juristen ist ungenau.
    2. Die Sprache des Juristen ist unverständlich.
    3. Die Sprache des Juristen ist ideologisch.
    Das erste ist ein Problem der Juristen untereinander. Kein Gesetz kann so präzise formuliert werden, dass alle Streitfälle, die später auftauchen, mühelos in dem einen oder anderen Sinn gelöst werden können. Das zweite ist ein Problem des rechtsunkundigen Bürgers, der die Juristen gerade dann nicht verstehen kann, wenn sie sich besonders genau ausdrücken. Das dritte ist ein Problem für beide, für Juristen und Nichtjuristen.Es bedeutet, dass weder die einen noch die andern wirklich verstehen, worum es in wichtigen Fragen des Rechts geht, und zawr meistens dann, wenn sie für alle klar und verständlich formuliert sind."

    Erste Quelle: Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (HGIG) vom 21.12.1993. In: Hessisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Dostojewskistrasse 4, 65187 Wiesbaden (Hg.), 2. Auflage, Mai 1995
    Es folgen Auszüge:

    Zweiter Abschnitt, § 11 Fortbildung

    1. In Maßnahmen zur Fortbildung, die das Organisations- und Personalwesen behandeln, sind Unterrichtseinheiten zu diesem Gesetz vorzusehen.
    2. Für weibliche Beschäftigte werden besondere Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die eine Weiterqualifikation ermöglichen und auf die Übernahme von Tätigkeiten, bei denen Frauen unterrepräsentiert sind, vorbereitet.
    3. Entstehen durch die Teilnahme an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen unvermeidliche Kosten für die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren oder von nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen Angehörigen, so werden diese erstattet.
    4. Fortbildungsmaßnahmen, ausgenommen solche nach Abs. 2, sollen so angeboten werden, dass die Hälfte der Plätze mit Frauen besetzt werden kann.

    Zweite Quelle: Ministerium für Wissenschaft und Kunst (Hg): Beschluß des Landesausschusses für Erwachsenenbildung Niedersachsen, in : VHS Rundschreiben, 1987, 4.
    Es folgen Auszüge:

    Klärung unbestimmer Rechtsbegriffe im Niedersächsischen Freistellungsgesetz (NFG)

    Das Freistellungsgesetz (NFG) fordert in § 11, daß Veranstaltungen nur dann anerkannt werden, wenn sie ausschließlich der Weiterbildung im Sinne des § 1 dienen. In § 1 des NFG heißt es: "Die Freistellung von der Arbeit dient der Weiterbildung (Erwachsenenbildung) im Sinn von § 1 des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (EBG)".

    Der hier angeführte § 1 des EBG befaßt sich mit "Stellung und Aufgabe der Erwachsenenbildung (Weiterbildung)". Beim Vergleich der beiden Gesetzesstellen fällt auf, daß einmal der Begriff Erwachsenenbildung mit Weiterbildung erläutert, im anderen Fall die Weiterbildung der Erwachsenenbildung vorangestellt wird. Diese unterschiedliche Reihung der beiden Begriffe läßt den Schluß zu, daß Erwachsenenbildung und Weiterbildung vom Gesetzgeber als synonym verstanden werden. Dies folgt allerdings nicht dem in der Fachdiskussion üblichen Begriffsverständnis (hierzu: Hans Dieter Schmitz: Orientierungsfeld Weiterbildung, FU Hagen 1997).
    Danach ist Weiterbildung der übergeordnete Begriff, der über die Erwachsenenbildung hinaus auch Aufgabenfelder der beruflichen und wissenschaftlichen Fortbildung sowie der Umschulung und des Zweiten Bildungsweges umfaßt. Die in den Gesetzen erkennbare synonyme Verwendung beider Begriffe läßt auf die Absicht des Gesetzgebers schließen, daß er Erwachsenenbildung nicht im engeren Sinne verstanden wissen will, sondern daß sehr wohl die berufliche Fortbildung, die Umschulung und der Zweite Bildungsweg der Erwachsenenbildung zugeordnet werden können. Das entspricht im übrigen auch der von den anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung bisher geübten Praxis ihrer Bildungsarbeit.

    Dritte Quelle: Hessisches Reisekostengesetz (HRGK) vom 27.8.1976. In: Spieß,W. : Öffentliches Dienstrecht Hessen, 2.Auflage, Walhalla und Praetoria Verlag 1994
    Es folgen Auszüge:

    Dritter Abschnitt

    Trennungsgeld und Erstattung von Auslagen bei Reisen aus besonderem Anlaß

    § 24 Erstattung von Auslagen bei Reisen aus besonderem Anlaß [...]

    (2) Bei Reisen zu Fortbildungsveranstaltungen, die ausschließlich im dienstlichen Interesse liegen, wird Reisekostenvergütung wie bei Dienstreisen mit der Maßgabe gewährt, daß die notwendigen Fahrkosten nach § 5 bis zur Höhe der Kosten der niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels ersetzt werden.

    (3) Bei Reisen zur Fortbildung, die überwiegend im dienstlichen Interesse liegen und angeordnet oder genehmigt worden sind, werden Tage- und Übernachtungsgeld bis zur Höhe von fünfundsiebzig vom Hundert des bei Dienstreisen zustehenden Tage- und Übernachtungsgeldes (§ 9 Abs. 1 bis 3, § 10 Abs. 2, § 12) gewährt sowie die notwendigen Nebenkosten ersetzt. Die Höhe des zustehenden Tage- und Übernachtungsgeldes wird unter Berücksichtigung der notwendigen Mehrauslagen für Verpflegung und Unterkunft und des Ausmaßes des dienstlichen Interesses an der reise festgesetzt. Die notwendigen Fahrkosten werden bis zur Höhe der Kosten der niedrigsten Klasse (ohne Zuschläge) eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels ersetzt; § 5 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend. Wegstreckenentschädigung und Mitnahmeentschädigung nach § 6 Abs. 1 und 3 werden bis zur Höhe der Kosten gewährt, die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels in der niedrigsten Wagenklasse entstanden wären. Erhält der Beamte seines Amtes wegen unentgeltlich Verpflegung und Unterkunft, so werden keine Tage- und Übernachtungsgeld gewährt.

    (4) Bei Reisen zur Fortbildung, die nicht überwiegend im dienstlichen Interesse liegen, können mit Zustimmung der obersten Dienstbehörde die notwendigen Auslagen für Verpflegung unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnis (§ 9 Abs.6) und für Unterkunft sowie die notwendigen Fahr- und Nebenkosten bis zu den Beträgen nach Abs. 3 Satz 1 bis 3 erstattet werden. Abs. 3 Satz 4 gilt entsprechend. Für Reisen zur Ausbildung gilt Abs. 2 entsprechend. [...]

    zu § 24

    2.1. Reisen zur Fortbildung sind Reisen, die der Bedienstete in der Regel nach Abschluß seiner Ausbildung zur beruflichen Weiterbildung oder zur Erweiterung seiner beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, zur Anpassung an geänderte dienstliche Anforderungen oder zur Vorbereitung auf die Wahrnehmung neuer oder anderer Aufgaben unternimmt. [...]

    4.1. Reisen zur Fortbildung liegen in der Regel ausschließlich im dienstlichen Interesse (§ 23 Abs.2), wenn eine wesentliche und unmittelbare Auswirkung auf die ausgeübte dienstliche Tätigkeit erwartet wird. Reisen zur Fortbildung liegen in der Regel ausschließlich im dienstlichen Interesse, wenn die Fortbildungsveranstaltung ausschließlich der Erhaltung und Verbesserung der zur Wahrnehmung der konkreten Dienstaufgaben erforderlichen Qualifikation oder ausschließlich der Vorbereitung auf die Übernahme anderer Dienstaufgaben dient. Ein erhebliches persönliches Interesse an der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen wird regelmäßig vorliegen, wenn der Bedienstete auf Grund beruflicher Erwartungen freiwillig oder auf Grund eigener Initiative an der Veranstaltung teilnimmt.

    4.2. Ausschließlich im dienstlichen Interesse liegen besonders Reisen zur Fortbildung, an denen der Bedienstete teilzunehmen verpflichtet ist (vgl. § 23 Abs. 1 und Abs. 2 erste Alternative der Hessischen Laufbahnverordnung); die allgemeine Pflicht zur Fortbildung allein rechtfertigt nicht die Annahme eines persönlichen Interesses an der Fortbildung.

    Vierte Quelle: Hessische Urlaubsverordnung (UrlVO) vom 16.11.1982.In: Spieß,W. : Öffentliches Dienstrecht Hessen, 2.Auflage, Walhalla ud Praetoria Verlag 1994
    Es folgen Auszüge:

    § 16 Dienstbefreiung

    (1) Dienstbefreiung ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub und unter Weitergewährung der Besoldung kann unter Beschränkung auf das notwendige Maß erteilt werden, soweit dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen:

    1. zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten,
    2. aus besonderen Anlässen, insbesondere
    1. zur persönlichen Bildung, Fortbildung und zur Teilnahme an Lehrgängen und
    2. Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, dienstlichen, gewerkschaftlichen, wissenschaftlichen oder religiösen Interessen dienen, [...]

    Fünfte Quelle: Hessische Laufbahnverordnung (HLVO) vom 18.12.1979. In: Spieß,W. : Öffentliches Dienstrecht Hessen, 2.Auflage, Walhalla und Praetoria Verlag 1994
    Es folgen Auszüge:

    Fünfter Abschnitt, § 23

    1. Die dienstliche Fortbildung wird durch Fortbildungsmaßnahmen der Landesregierung und der obersten Dienstbehörden gefördert und geregelt, soweit sie nicht besonderen Fortbildungseinrichtungen obliegt.
    2. Die Beamten sind verpflichtet, an der dienstlichen Fortbildung teilzunehmen und sich außerdem selbst fortzubilden, damit sie über die Anforderungen ihrer Laufbahn unterrichtet bleiben und auch steigenden Anforderungen ihres Amtes gewachsen sind.
    3. Beamte, die darüber hinaus durch Fortbildung ihre Leistung nachweislich wesentlich gesteigert haben, sind zu fördern. Vor allem ist ihnen nach Möglichkeit Gelegenheit zu geben, ihre Fachkenntnisse in höher bewerteten Dienstgeschäften anzuwenden und hierbei ihre besondere fachliche Eignung nachzuweisen.

    Sechste Quelle: Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen freier Träger und Regelungen über die Teilnahme. Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 1.7.1997. In: Amtsblatt 9/97
    Es folgen Auszüge:

    Im Rahmen des Rechts und der Pflicht zur Fortbildung können hessische Lehrerinnen und Lehrer neben der Teilnahme an Veranstaltungen des Hessischen Landesinstituts für Pädagogik (HeLP) Veranstaltungen freier Träger (Firmen, Verbände, Lehrerorganisationen, Institutionen usw.) besuchen.
    Maßnahmen zur Fortbildung sind Veranstaltungen, an denen Beamte und Angestellte in der Regel nach Abschluß ihrer Ausbildung zum Erhalt und zur Erweiterung ihrer beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, zur Anpassung an die geänderten dienstlichen oder beruflichen Anforderungen oder zur Vorbereitung auf die Wahrnehmung neuer oder anderer Aufgaben im Beruf teilnehmen.
    Liegt die Teilnahme an solchen Veranstaltungen im dienstlichen Interesse, kann Dienstbefreiung erteilt werden. [...]
    Bei berufsbezogenen Veranstaltungen kann Dienstbefreiung erteilt werden, ein Anspruch auf Unfallschutz besteht jedoch nicht. Die Teilnahme z.B. an Studienreisen und Kongressen oder der Besuch von Messen gilt grundsätzlich als berufsbezogene Fortbildung. [...]

    Siebte Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) in der Fassung vom 16.12.1997

    Der sechste Abschnitt behandelt die Förderung der beruflichen Weiterbildung

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